Winter - Bäume - Sicht - Parken

Im Hinblick auf den bevorstehenden Winter bitten wir alle Anlieger an öffentlichen Straßen, die in den Verkehrsraum ragenden Äste von Bäumen und Sträuchern ausreichend weit zurückzuschneiden (Lichte Höhe von 4,50 m ist erforderlich!). Ebenso ersuchen wir die Anlieger an Straßeneinmündungen und -abzweigungen aus Gründen der Verkehrssicherheit, sichtbehindernde Pflanzen auf eine Höhe von 80 cm zurückzuschneiden, damit ein ausreichendes Sichtdreieck gewährleistet ist.

Wir erinnern in diesem Zusammenhang auch an die Verpflichtung der Anlieger, die als Gehwege benutzten Teile der öffentlichen Verkehrsflächen durch Schneeräumen und Streuen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Die entsprechende Gemeindeverordnung kann bei der Verwaltung angefordert werden.
Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass berufstätige Nachbarn schon relativ früh ihren Gehsteig räumen und dass auch kommunale Räumfahrzeuge frühzeitig den Räum- und Streudienst beginnen müssen.

Bitte das Auto nicht auf der öffentlichen Straße, sondern auf den Grundstücken abstellen. Ansonsten wird unser Winterdienst sehr behindert.
In den durch die Rechts-vor-Links-Regelung verkehrsberuhigten Straßen erschweren zudem ungünstig abgestellte Fahrzeuge die Sichtverhältnisse an den Kreuzungen bzw. Einmündungen.